Angelaktion: Verfahren jetzt offiziell eingestellt

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„Kein unerlaubtes Wettfischen“

Mühlacker-Mühlhausen (ts). Jetzt herrscht Klarheit: Das Verfahren gegen Aktive des Sportfischervereins Mühlhausen ist eingestellt worden (wir berichteten). Dies teilte Dr. Bernhard Ebinger von der Staatsanwaltschaft in Pforzheim gestern mit. Auslöser für die Ermittlungen war eine Anzeige der Tierrechtsorganisation PETA vom August 2013 gewesen, die in der Angelaktion einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sah. Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund der „Gesamtschau“ jedoch zu einem anderen Ergebnis gekommen. Bei dem Fischen habe es sich, so das Resultat einer juristischen Prüfung, nicht um ein unerlaubtes Wettfischen gehandelt – und damit auch nicht um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz –, sondern um ein erlaubtes gemeinschaftliches Hegefischen, so Ebinger. Dass etliche Monate ins Land gegangen waren, bis die Staatsanwaltschaft jetzt zu einem Fazit gelangt ist, liege nicht zuletzt daran, dass die zu untersuchenden Fragen „rechtlich komplex“ seien. Die Sache sei nicht einfach gewesen, so Bernhard Ebinger abschließend.

Wie auch immer: Tobias Kärcher, Vorsitzender des rund 120 Mitglieder zählenden Sportfischervereins, ist „erleichtert“, wie er unserer Zeitung sagte. „Die Aufregung nach der Anzeige war groß“, erinnert er sich. Doch der Verein habe sich nichts vorzuwerfen gehabt. Die Angelaktion sei nicht als Wettfischen ausgeschrieben gewesen, vielmehr habe es sich um ein „Kameradschaftsfischen“ gehandelt, das nicht mit dem Tierschutzgesetz kollidiert sei. Auch viele Außenstehende hätten den Vorwurf von PETA nicht verstanden.

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