Angeklagter zeigt keine Einsicht
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Schöffengericht verurteilt 27-jährigen Dieb zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren
Pforzheim. Eine ganze Serie von Diebstählen und weiteren Delikten hatte der Mann auf dem Kerbholz, der sich gestern in Pforzheim vor Gericht verantworten musste und letztlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Der Angeklagte ist ein schwer kranker Mann, auch wenn er das nicht wahrhaben möchte. Für seine Taten; Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Körperverletzung, die er im August und September vergangenen Jahres beging, ist er nicht in vollem Umfang schuldfähig. Dies bescheinigte ihm am Donnerstag der psychiatrische Sachverständige. Dennoch verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik den 27-Jährigen gemäß dem Antrag von Staatsanwalt Mario Nitschmann zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Da der Angeklagte beharrlich schwieg, auch gegenüber Verteidigerin Susanne Burkhardt, hatte sie dem Antrag wenig entgegen zu setzen.
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