Angeklagter sieht sich als Unschuldslamm

Enzkreis

Ein 42-Jähriger steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Sowohl er als auch sein Opfer haben Erinnerungslücken.

Enzkreis/Pforzheim. „Zwischen Himmel und Hölle“ sei die Beziehung mit dem Angeklagten gewesen, so schilderte es seine Ex-Freundin am Donnerstag vor Richter Philipp Hauenschild am Pforzheimer Amtsgericht. Angeklagt war der 42-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung. Laut Anklage von Staatsanwältin Almut Wiederrecht soll er am 26. Dezember 2023 seine 44-jährige Freundin durch die Wohnung geschleift, sie auf dem Bett gewürgt und ihr mit Wucht den Kopf auf die Tischplatte geschlagen haben. Sie erlitt zahlreiche Blutergüsse, insbesondere einen großen schwarzblauen Bluterguss am Kinn, sowie weitere blaue Flecken, die im Helios-Klinikum festgestellt worden waren, und die die Polizei fotografiert hatte. Auf Strümpfen war die Frau in jener Winternacht aus der Wohnung des Mannes geflüchtet. Ihre Freundin hatte ihr geraten, Anzeige zu erstatten. Auf der Anklagebank saß am Donnerstag jedoch ein reines Unschuldslamm. Es habe nur eine verbale Auseinandersetzung gegeben. An den ganzen Tag konnte er sich nicht entsinnen. Und woher habe die Frau die blauen Flecke gehabt?, wollte der Richter wissen. „Harter Sex“, mutmaßte der Angeklagte. Auch die ehemalige Freundin zeigte erhebliche Erinnerungslücken. Man habe gegessen, getrunken, Glühwein oder Jägermeister, dann erinnere sie sich nur noch an den Aufschlag auf der Küchenplatte. Sie habe gedacht, dass sie sterbe.

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