Angeklagter bei Bluttat schuldunfähig
Lokales Online
61-jähriger Mann vom Vorwurf des Mordes freigesprochen – Familienvater wird in Psychiatrie eingewiesen
Eine Bluttat, der die Ehefrau und ein Sohn des Täters zum Opfer fielen, hat für großes Entsetzen gesorgt. Foto: 7aktuell
(Foto: 7aktuell.de/ igm)
Karlsruhe/Tiefenbronn. „Ich kann nicht ausdrücken, wie traurig ich bin.“ Das sagte in seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung der 61-Jährige, der am 25. Mai seine 38 Jahre alte Ehefrau und seinen achtjährigen Sohn erstochen hatte. Der elfjährige Sohn konnte sich mit schwersten Halsverletzungen retten. Angeklagt war der Diplomingenieur wegen Doppelmordes und versuchten Mordes.
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