Angeklagte muss in psychiatrische Behandlung

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46-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung, Ladendiebstahl und Beleidigung vor Gericht

Pforzheim. Weil die Angeklagte unter einer affektiven Störung leidet, besonders wenn sie sich bedroht fühlt, verfügte die Auswärtige Große Strafkammer, die am Amtsgericht in Pforzheim verhandelte, die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus. Vor der Kammer unter Vorsitz von Richter Peter Stier musste sich die 46-Jährige wegen Ladendiebstahls, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

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