Amtsrichter: Es war eine schäbige Tat
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Maulbronn. Zu einer Geldstrafe von 350 Euro wegen Diebstahls hat Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner gestern eine 58 Jahre alte Frau aus Karlsruhe verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat die Angeklagte in einer Illinger Wohnung einer 80-jährigen Frau den Geldbeutel gestohlen, als diese von der Karlsruherin bei einem Gespräch abgelenkt wurde.
Am 30. März hatte die 58-Jährige, so schilderte es Staatsanwalt Berhard Martin in seiner Anklageschrift, gegen 13 Uhr bei der Rentnerin an der Haustür geklingelt. Die Karlsruherin, die seit Jahrzehnten als „fahrende Geschäftsfrau“ unterwegs ist und unter anderem Messerschleif- und Reinigungsarbeiten anbietet, bot der Seniorin das Säubern von Gehwegplatten gegen Entgelt an. Als die betagte Frau das Angebot ablehnte, bat die Angeklagte darum, die Toilette in der Wohnung aufsuchen zu dürfen. Anschließend soll die Karlsruherin laut Staatsanwaltschaft mit der Rentnerin in deren Küche gegangen sein. Dabei sah sie offensichtlich einen Geldbeutel auf einem Schrank.
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