Alte Frauen um Tausende Euro erleichtert
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Gewerbsmäßiger gemeinschaftlicher Bandenbetrug: 33-jähriger Litauer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt
Pforzheim (weg). „Wie ich es werte, dass Sie zwei alte Frauen um ihre Ersparnisse gebracht haben, sage ich lieber nicht“, so Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz mit missvergnügter Miene. Zuvor hatte er das Urteil, ein Jahr und acht Monate Haft ohne Bewährung, gegen einen 33 Jahre alten Litauer wegen gewerbsmäßigen gemeinschaftlichen Bandenbetrugs verkündet. Staatsanwältin Antje Hilka hatte zwei Jahre Freiheitsstrafe beantragt, Verteidiger Bastian Meyer auf eineinhalb Jahre mit Bewährung plädiert. Der Angeklagte nahm sein Urteil mit demselben unbewegten Gesicht hin, mit dem er schon die ganze Verhandlung verfolgt hatte.
Der Prozess vor dem Schöffengericht wurde kurz nach Verlesung der Anklageschrift für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Nach einer längeren Pause legte der Angeklagte durch seinen Anwalt ein Geständnis ab. Die beiden Zeuginnen, alte Damen von 78 und 80 Jahren, konnten daher ohne Vernehmung das Amtsgericht wieder verlassen.
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