Allergene auf der Speisekarte
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Auf Hotels und Gaststätten kommt zum Jahresende ein Mehraufwand zu
Im Interesse des Verbraucherschutzes kommt auf die Gastronomie eine neue, mit viel bürokratischem Aufwand verbundene Kennzeichnungspflicht zu: Voraussichtlich ab Jahresende dürfen Gaststättenbesucher erfahren, ab das Gericht ihrer Wahl Allergene enthält.
Weil Konsumenten allergenhaltiger Speisen gesundheitliche Probleme bekommen können, kommt auf die Wirte eine neue Kennzeichnungspflicht zu. Dies thematisierten bei der Dehoga-Versammlung Kreisvorsitzender Reinhard Gallistl, Lebensmittelkontrolleur Bernd Rasche und Verbandsgeschäftsführer Joachim Schönborn (v. li.). Foto: Kollros
Pforzheim/Enzkreis. Diese Allergene könnten bei hierfür anfälligen Personen Reizreaktionen auslösen, die mitunter eine Gesundheitsgefährdung darstellen können, so Bernd Rasche, Lebensmittelkontrolleur beim Enzkreis-Veterinäramt, bei der Hauptversammlung des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Pforzheim. Mitte Dezember soll die auf EU-Gesetzgebung basierende Verordnung in Deutschland in Kraft treten – in welcher Form, sei in den Überwachungsämtern ein halbes Jahr zuvor allerdings noch nicht bekannt.
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