Agentur erinnert an Meldepflicht
Enzkreis
Enzkreis/Pforzheim. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Ihre Beschäftigungsdaten müssen diese Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2025 der Agentur für Arbeit anzeigen.
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