Agentur erinnert an Meldepflicht
Enzkreis
Enzkreis/Pforzheim. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, Minimum fünf Prozent der Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Die Arbeitgeber müssen der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März 2024 anzeigen. Diese Frist könne nicht verlängert werden, heißt es in einer Mitteilung der Arbeitsagentur. Am schnellsten gehe es elektronisch. Für das Erstellen der Anzeige stehe die kostenfreie Software IW-Elan auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung; sie könne auch als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Sollten Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, sei eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese werde auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Arbeitgeber könnten unter der Servicenummer 0800/4555520 weitere Informationen erhalten. pm
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