Agentur erinnert: Pflicht zur Anstellung von Behinderten

Enzkreis

Enzkreis. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Stellen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Darauf weist in einer Mitteilung die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim hin. Die Vorgabe gelte auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen gewesen seien. Die Frist könne nicht verlängert werden. Um die Anzeige zu erstellen, können die Unternehmen laut Agentur die kostenfreie Software IW-Elan nutzen, die auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung steht oder als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden kann. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine (gestaffelte) Ausgleichsabgabe zu zahlen, erinnert die Behörde. Informationen gibt es im Internet oder zwischen 9.30 und 11.30 Uhr unter der Rufnummer 0721/8237066. pm

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