Änderungen beim Müll bis 9. Februar melden
Enzkreis
Enzkreis. Das Amt für Abfallwirtschaft des Enzkreises bittet darum, eventuelle Änderungen aus 2022 – beispielsweise bei der Zahl der Personen im Haushalt – bis 9. Februar zu melden, damit sie noch im aktuellen Gebührenbescheid berücksichtigt werden könnten. Die Bescheide sollen laut dem Landratsamt am 21. März verschickt werden. Die Gebühren ergäben sich aus einem Jahresbetrag, der sich nach der Personenzahl richte, und dem Leerungsbetrag, der abhängig sei von der Anzahl der Leerungen, erinnert die Behörde. Änderungen könnten unter www.enzkreis.de oder über Formulare, die in den Rathäusern ausliegen, gemeldet werden. Auch formlose E-Mail-Nachrichten – mit Buchungszeichen – an abfallwirtschaft@enzkreis.de reichten aus. pm
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