Abtreibungsgegner scheitern mit Klage gegen Stadt Pforzheim

Region

Das Verwaltungsgericht entscheidet, dass die Verwaltung die „Mahn- und Gebetswachen“ von religiösen Aktivisten zu Recht aus der Sichtweite der Beratungsstelle von Pro Familia verbannt hat.

Stein des Anstoßes: Die religiösen Aktivisten 2018 in der Nähe des Eingangs zur Beratungsstelle von Pro Familia, der von Mitarbeitern (im Vordergrund) abgeschirmt wird. Archivbild: Peche

Stein des Anstoßes: Die religiösen Aktivisten 2018 in der Nähe des Eingangs zur Beratungsstelle von Pro Familia, der von Mitarbeitern (im Vordergrund) abgeschirmt wird. Archivbild: Peche

Pforzheim/Mühlacker (pm/oda). Die örtliche Initiative der Gruppierung „40 Tage für das Leben/Lebensrecht ungeborener Kinder“, angeführt von der Mühlackerin Pavica Vojnovic, ist vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit ihrer Klage gegen die Stadt Pforzheim gescheitert. In dieser war es um Versammlungen der Abtreibungsgegner zwischen 6. März und 14. April 2019 vor den Räumen der Pforzheimer Schwangeren-Beratung von Pro Familia gegangen – angemeldet als „Tägliches stilles Gebet / Mahnwache“. Die Stadt untersagte die Versammlungen in Sichtweite der Beratungsstelle von Pro Familia zu deren Öffnungszeiten. Vojnovics Rechtswnwalt Tomislav Cunovic hatte während der Gerichtsverhandlung angekündigt, eine Berufung anzustreben. sollte die Klage scheitern wie nun geschehen.

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