AKW-Bauschutt darf nicht auf Maulbronner Deponie
Enzkreis
Im Rechtsstreit um geringfügig strahlenbelasteten Betonabfall bestätigt das Verwaltungsgericht die Position des Enzkreises.

Gerichtsurteil: AKW-Bauschutt darf nicht in Maulbronn eingelagert werden. Archivfoto: Stahlfeld
Karlsruhe/Enzkreis/Maulbronn. Im Rechtsstreit um freigemessenen Abfall aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen im Kreis Karlsruhe hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag hervor.
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