„Wir können das Kreditvolumen kürzen“
Nachgefragt
Erstellt: 02.02.2025, 14:34 Uhr
Im Rahmen der Aufstellung gibt es keine Mitwirkungspflicht von unserer Seite. Erst die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung muss uns vorgelegt werden. Damit bezweckt der Gesetzgeber eine präventive Prüfung der Gesetzmäßigkeit.
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