„Textilien nicht über Restmüll entsorgen“
Nachgefragt
Erstellt: 12.01.2025, 11:12 Uhr
In die Altkleidercontainer auf den Recyclinghöfen und in jene von privaten und karitativen Einrichtungen dürfen künftig außer tragbarer Kleidung auch andere Textilien wie zum Beispiel zerrissene oder löchrige Bekleidung, Bettwäsche oder Vorhänge gegeben werden. Sie dürfen allerdings nicht mit Fremdstoffen wie zum Beispiel Erde, Fäkalien, Mineralöl oder Farben kontaminiert sein. Textilien dürfen nicht mehr über die private Restmülltonne entsorgt werden.
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