Betroffen sind die Schüler der Bildungsgänge, also des Beruflichen Gymnasiums, des Berufskollegs und der Berufsfachschule, die grundsätzlich Sportunterricht erhalten. Für einen großen Teil entfällt dieser vollständig; insbesondere in den Bereichen, in denen Sport im Wahlbereich angeboten wird – also in den Berufskollegs und -fachschulen. Für die Gymnasiasten ist Sport Pflichtunterricht, das Angebot ist von der Schule zu stellen.
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