Die Wahlunterlagen werden in der Registratur des Bürger- und Ordnungsamtes aufbewahrt. Wählerverzeichnisse und Wahlscheinverzeichnisse sind nach Ablauf von sechs Monaten nach der Wahl zu vernichten, wenn nicht aufgrund eines Wahlprüfungsverfahrens vom Bundeswahlleiter etwas anderes angeordnet wird. Die übrigen Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des nächsten Deutschen Bundestages vernichtet werden.
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