„Keine Hunde auf Kinderspielplätze mitnehmen“
Nachgefragt
Erstellt: 01.03.2021, 00:00 Uhr

Die Aussage „Der macht nichts“ ist kein korrektes Verhalten. Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Mühlacker sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigten, dass niemand gefährdet wird. Hunde dürfen unangeleint nur laufengelassen werden, wenn sie durch eine Person beaufsichtigt werden, die durch Zuruf auf sie einwirken kann.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen