„Informationen über viele Kanäle“
Nachgefragt

Die Allgemeinverfügung wurde in den Öffentlichen Bekanntmachungen am 16. Dezember veröffentlicht und gilt damit seit 17. Dezember als bekanntgegeben. In den Öffentlichen Bekanntmachungen am 23. und 30. Dezember wurde beziehungsweise wird der Inhalt der Allgemeinverfügung noch einmal veröffentlicht, zusammen mit Plänen der abgegrenzten Verbotszonen. Darüber hinaus werden die Informationen in den aktuellen Meldungen auf der städtischen Homepage und in der Stadt-App veröffentlicht werden. Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit, sich auf vielen verschiedenen Kanälen zu informieren. Zusätzlich werden in den Tagen vor dem Jahreswechsel Verbotsschilder in den jeweiligen Zonen in den historischen Ortskernen aufgehängt, so dass auch direkt vor Ort die Regeln klar werden für Menschen, die bis dahin noch keine Informationen über das Abbrennverbot wahrgenommen haben.
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