„Es bedarf einer Gefahrenlage“
Nachgefragt
Erstellt: 23.02.2024, 00:00 Uhr

Für Geschwindigkeitsbeschränkungen wie etwa in Ortsdurchfahrten bedarf es einer besonderen Gefahrenlage, die über die allgemeine Gefährlichkeit des Straßenverkehrs hinausgeht und auch nachgewiesen sein muss. Üblicherweise sind dies Gründe der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes.
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