„Bisher sechs Infizierte“
Nachgefragt
Grundsätzlich tragen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit Einführung der Mund-Nase-Masken (MNM)-Tragepflicht eine dienstlich gestellte MNM, sofern dies nach Coronaverordnung vorgeschrieben ist und/oder wenn einsatzbedingt der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Für den Kontakt mit bekannten oder vermuteten Infektionsverdächtigen oder infizierten Personen verfügen die Einsatzkräfte darüber hinaus über spezielle FFP2-Masken und Einmalhandschuhe sowie Mund-Nasen-Schutze für Fremdpersonen. Darüber hinaus haben wir auch noch Infektionsschutzsets mit Overall und Schutzbrille. Je nach Intensität des Kontaktes wird die Schutzkleidung angelegt. Ansonsten richten wir uns nach den Hygieneregeln, insbesondere „AHA“, also Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen.
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