„50 gültige Unterschriften“
Nachgefragt
Erstellt: 02.04.2025, 00:00 Uhr
Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung, das heißt am 5. Juli, und geht bis Dienstag, 23. September, 18 Uhr. Die Kandidierenden haben somit fast drei Monate Zeit, die Bewerbung sowie die notwendigen Nachweise ein- beziehungsweise nachzureichen. Der bürokratische Aufwand der Kandidierenden für die Nachweise ist größtenteils eher gering. Einzig die Sammlung der erforderlichen 50 gültigen Unterstützungsunterschriften bedeutet durchaus einen gewissen Aufwand.
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