Zustimmung zu Vertrag mit Kirche

Mühlacker

Mühlacker. Einhellig hat der Gemeinderat Mühlacker dem vorgelegten Vertrag über den Betrieb und die Förderung der Kindergärten der evangelischen Kirchengemeinden in Mühlacker zugestimmt. Der Vertrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 geschlossen. Durch die Neuregelung haben die evangelischen Kirchengemeinden in Bezug auf die Kindergartengebühren größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Festlegung der Elterneiträge. Die Gebühren orientieren sich jetzt wie bei den freien Trägern an gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände.

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