Winter ist da: Stadt erinnert an Streu- und Räumpflicht
Mühlacker
Anwohner sind nicht nur, aber auch in Mühlacker per Verordnung dazu verpflichtet, gefährliche Rutschpartien auf Gehwegen zu verhindern.

Bei Schnee und Eis greift die Streu- und Räumpflicht. Symbolfoto: Archiv/Fotomoment
Mühlacker. „Bei Glatteis und Schneefall“, erinnert auf Nachfrage der Mühlacker Amtsleiter Holger Weyhersmüller an die Regeln der Streu- und Räumpflicht, „muss jeder Anlieger seinen Gehweg bis 7 Uhr an Werktagen und bis 8.30 Uhr an Sonn- und Feiertagen von Schnee und Eis befreit haben.“ Wenn nach diesem Zeitpunkt weiterhin Schnee falle, sei unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht ende erst abends ab 21 Uhr, macht der Leiter des Umwelt- und Tiefbauamts, bei dem auch der städtische Bauhof angesiedelt ist, deutlich.
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