Wahlwerbung wirft weiterhin Fragen auf

Mühlacker

Ordnungsamt stellt klar: Für den Monitor im Café von Oliver Höhner gelten dieselben Regeln wie für klassische (Wahl-)Plakate an der Ladentür. Eigenwerbung am Auto ist erlaubt – es sei denn, es wird dauerhaft als Werbetafel am Straßenrand abgestellt.

Ein Stein des Anstoßes: Die Wahlwerbung an der Ladentüre musste, weil öffentlich einsehbar, weichen. Foto: privat

Ein Stein des Anstoßes: Die Wahlwerbung an der Ladentüre musste, weil öffentlich einsehbar, weichen. Foto: privat

Mühlacker. Verfrühte Werbeplakate für den OB-Kandidaten Stefan Aßmus haben den Blick auf die Spielregeln bei der Plakatierung gelenkt – in Wahlkampfzeiten und darüber hinaus. Während sich zwischenzeitlich die Stadtverwaltung davon überzeugt hat, dass die Wahlplakate, die an einem Garagentor an der Senderstraße, einer Fassade am Rathausplatz in Enzberg und einer Ladentüre an der Bahnhofstraße prangten, wie gefordert entfernt sind, sahen nicht nur die Kritiker des Frühstarts, sondern auch manche Beteiligten Klärungsbedarf. Wie zum Beispiel Stadtrat Oliver Höhner.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen