Von der Bildfläche verschwunden – und dann?

Mühlacker

Im Rahmen der „Amtlichen Bekanntmachungen“ wurde eine „Öffentliche Zustellung“ abgedruckt. Ein Sprecher erklärt die Hintergründe.

Mühlacker. Diese Meldung innerhalb der „Amtlichen Bekanntmachungen“ der Stadt Mühlacker vom Samstag, 20. Juni, stach heraus: „Herr X (Person von der Redaktion anonymisiert), zuletzt wohnhaft Y-Straße in Mühlacker, derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt, ist eine Verfügung des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Mühlacker auszuhändigen. Herrn X wird hiermit die Gelegenheit gegeben, die Verfügung vom 17. Juni innerhalb von vier Wochen vom Tage der Bekanntmachung an beim Bürger- und Ordnungsamt Mühlacker, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker, Zimmer 036 oder auf dem Polizeirevier Mühlacker, Hindenburgstraße 100, 75417 Mühlacker, einzusehen.“

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