Verschiedene Szenarien vorstellen
Mühlacker
Neue Zahlen nicht mit altem Hebesatz der Grundsteuer hochrechnen.
Mühlacker. Formal muss der Gemeinderat den neuen Hebesatz der Grundsteuer nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform erstmals für den Haushalt 2025 festlegen. Das machte Stadtkämmerin Martina Rapp in einer Antwort an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Mühlacker Gemeinderat, Günter Bächle, deutlich. Er hatte laut Mitteilung in seiner Anfrage geschrieben, die Mitglieder seiner Fraktion würden immer wieder auf die Folgen der Reform für sie angesprochen. „Die Leute gehen vielfach davon aus, dass der alte Hebesatz auch der neue sein wird. Wann wird denn der neue vom Gemeinderat festgelegt, und welche Position hat die Verwaltung über dessen Höhe?“
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen