Verschärfung der Regeln an Silvester sei nicht nötig
Mühlacker
Stadt zu Feuerwerken: Keine gravierenden Verstöße festgestellt.
Mühlacker. Auf eine Anfang Januar gestellte Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, zu den Erfahrungen der Stadtverwaltung mit Feuerwerk in alten Ortskernen wie Lienzingen, Mühlhausen und Dürrmenz am vergangenen Silvester habe die Stadtverwaltung Mühlacker nun geantwortet, teilt Bächle mit. Die Verwaltung stütze sich auf die Vorschriften der Allgemeinverfügung der Stadt Mühlacker. Demnach sei das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerk, Knallkörper, Batterien etc.) verboten. Verschärfte Vorschriften seien nicht vorgesehen und auch nicht nötig. Es seien denkmalgeschützte und Gebäude mit erhöhter Brandgefahr zu schützen. Dies sei durch die Allgemeinverfügung abgedeckt.
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