Mühlacker. Seit Oktober 2018 gilt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Höhenstraße, der geändert werden soll, eine Veränderungssperre, die der Sicherung der Planung dient. Ziel der Änderung ist es, im Bereich der Enzberger Höhenstraße die bauliche Dichte, die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten und die Tiefe der Baufenster zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Darüber hinaus solle eine Erhöhung der Zahl der erforderlichen Stellplätze durch örtliche Bauvorschriften geprüft werden, um mögliche Beeinträchtigungen durch „Straßenraumparker“ auf der engen Höhenstraße zu verringern, wie das Planungsamt mitteilt.
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