Veränderungssperre: Stadt lässt Ausnahme zu

Mühlacker

Mühlacker (ts). Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat auf Vorschlag der Stadtverwaltung die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Goldshaldenstraße/Schillerstraße“ in Mühlacker beschlossen. Somit ist die beantragte Einrichtung eines Aufzugs und einer Außentreppenanlage auf dem Grundstück Goldshaldenstraße 6 erlaubt. Ebenfalls entschieden hat der gemeinderätliche Ausschuss, die Veränderungssperre für den Bereich des geänderten Bebauungsplans Höhenstraße in Enzberg zu verlängern.

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