Überholversuch auf der B10 beschäftigt das Amtsgericht
Mühlacker
Hat ein 52-Jähriger seinen „Kontrahenten“ geblockt und damit genötigt? Die Aussagen der Beteiligten driften bislang stark auseinander.
Ein überholendes Fahrzeug zu blockieren, gilt als Nötigung. Symbolfoto ©: gradt – stock.adobe.com
Mühlacker. Einen Alfa-Romeo überholt man wohl nicht so einfach. Jedenfalls nicht, wenn es dessen Fahrer nicht möchte. Wegen Nötigung muss sich seit dieser Woche der Fahrer eines solchen PS-starken Gefährts vor Richter Rüdiger Grimmig im Maulbronner Amtsgericht verantworten. Staatsanwältin Sigrid Micol warf dem 52-Jährigen vor, er habe am 12. Juli vergangenen Jahres auf der B10 zwischen Mühlacker und Enzberg seinen Wagen so stark beschleunigt, dass der Fahrer, der ihn überholen wollte, den Vorgang mit einer Notbremsung beenden musste. Sonst wäre es zum Frontalzusammenstoß mit dem Gegenverkehr gekommen.
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