Trauer mit Maske

Mühlacker

Trauer mit Maske

Mühlacker (the/md). Die Maskenpflicht bei Beisetzungen, die vom heutigen Freitag an in Mühlacker wegen der zuletzt angestiegenen Corona-Neuinfektionen im Rahmen einer Allgemeinverfügung verhängt wurde, gilt sowohl bei Beerdigungen unter freiem Himmel als auch bei Trauerfeiern in den Aussegnungshallen. Das teilt die Stadt auf Nachfrage mit. Warum sie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes speziell im Rahmen von Bestattungen zur Pflicht gemacht hat, begründet die Stadtverwaltung folgendermaßen: „Trauer ist eine emotionale Ausnahmesituation, in der Menschen die Nähe zueinander suchen. Bei einer Trauerfeier oder Beerdigung muss ich deshalb immer damit rechnen, dass Mindestabstände nicht eingehalten werden. Menschen weinen und fassen sich ins Gesicht, auch das kann eine Übertragung des Virus möglich machen.“ Darum helfe ein Mund-Nasen-Schutz in diesem Kontext ebenso wie an anderen Orten wie im Bus oder im Laden, die Ansteckungsgefahr zu minimieren. „Und er erinnert daran, die Hygieneregeln einzuhalten“, heißt es aus dem Rathaus. Foto: Fotomoment

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