Testpflicht für Kitas in Mühlacker kommt
Mühlacker
Landratsamt verweist auf besonders hohe Infektionszahlen. Gleiche Regelung greift ab dem nächsten Mittwoch für die Stadt Pforzheim. Verordnung gilt zunächst bis Mitte Januar. Ein Ziel ist es laut Gesundheitsamt, „das Dunkelfeld auszuleuchten“.
In der vierten Corona-Welle rückt erneut die Situation an den Kindergärten in Mühlacker in den Fokus. Foto: Archiv
Mühlacker/Pforzheim. Ab dem kommenden Mittwoch, 8. Dezember, müssen Kinder in allen Kindertageseinrichtungen in Pforzheim und in der Großen Kreisstadt Mühlacker – unabhängig von ihrer Trägerschaft – wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen können, um die Einrichtung betreten zu dürfen. So regelt es eine Allgemeinverfügung, die das Landratsamt am Freitag erlassen hat. Bereits im Frühjahr hatte es eine solche Testpflicht in den Kitas der beiden Städte gegeben.
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