Testpflicht an Kindergärten in Mühlacker

Mühlacker

Testpflicht an Kindergärten in Mühlacker

Mühlacker (pm). Analog zu Pforzheim tritt ab Montag auch in den Kindergärten in Mühlacker eine Testpflicht in Kraft. Kinder und Beschäftigte in allen Kindertageseinrichtungen in der Kernstadt und den Stadtteilen – unabhängig von der Trägerschaft – müssen wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen, um die Einrichtung betreten zu dürfen. Die Vorgabe gilt auch für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TaPIR). Wie bisher ist in den Kitas nur eine Notbetreuung erlaubt.

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