Stadt Mühlacker kalkuliert mit 160 Kindern
Mühlacker
In den Kommunen des Enzkreises wird fieberhaft darüber nachgedacht, wie die Ganztagsbetreuung an Grundschulen umgesetzt werden kann, für die es ab diesem Jahr einen Rechtsanspruch gibt. Wie weit gediehen sind hier die Planungen der Großen Kreisstadt Mühlacker?
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen: In Mühlacker laufen die Planungen für ein Angebot ab dem kommenden Schuljahr auf Hochtouren. Foto: Archiv
Mühlacker. In den kommunalpolitischen Debatten ist in den vergangenen Jahren in der Region immer wieder ein Thema aufgetaucht: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. 2021 hat der Bund beschlossen, diesen Anspruch ab 2026 für Kinder im Grundschulalter schrittweise einzuführen. Viel wurde angesichts von klammen Haushalten und vielerorts schon jetzt fehlendem Betreuungspersonal über die Folgen des Rechtsanspruchs in den Städten und Gemeinden lamentiert. Fakt ist jedoch, dass die Kommunen auf diese Aufgabe spätestens jetzt vorbereitet sein müssen, auch wenn der Rechtsanspruch zunächst nur für die erste Klassenstufe gelten soll und dann schrittweise auf alle anderen Grundschulstufen ausgedehnt wird.
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