Schwimmen als Lebensversicherung

Mühlacker

Einsatzkräfte des Mühlacker Ortsvereins der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung wieder ins Hallenbad. Unter strengen Hygienevorschriften können sie somit nach Monaten wieder für den Ernstfall trainieren.

„Ein bisschen Luxus“: Nach einer Lockdown-bedingten Zwangspause können DLRG-Aktive wieder im Hallenbad trainieren – jeder auf seiner eigenen Bahn. Fotos: Deeg

„Ein bisschen Luxus“: Nach einer Lockdown-bedingten Zwangspause können DLRG-Aktive wieder im Hallenbad trainieren – jeder auf seiner eigenen Bahn. Fotos: Deeg

Mühlacker. „Schwimmen ist wie Radfahren“, sagt Moritz Speidel, „man verlernt es nicht.“ Neben dieser erfreulichen Feststellung schiebt er weniger begeistert hinterher: „Aber man kann es durch keine andere Sportart adäquat ersetzen.“ Diese zweite Erfahrung mussten die Einsatzkräfte der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) in Mühlacker während des langen Lockdowns machen. Nach Ostern durften sie zum ersten Mal wieder im Hallenbad trainieren – mit Hygienekonzept und Ausnahmegenehmigung. „Es dürfen auch nur die Mitglieder schwimmen, die ausrücken, wenn der Melder geht“, betont Speidel. Das seien zwölf Personen, die auch schon unter Corona-Bedingungen – etwa Maskenpflicht an Land – im Einsatz gewesen seien. „Die Einsatzfähigkeit war zu jeder Zeit gegeben“, hebt Moritz Speidel hervor.

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