Regenerationstag soll bei Krankheit nicht verfallen

Mühlacker

Mühlacker. Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Stadt Mühlacker soll künftig ein genehmigter Regenerationstag nicht mehr verfallen, wenn Mitarbeitende an diesem Tag arbeitsunfähig erkrankt sind. Der Regenerationstag soll dann an einem anderen Tag genommen werden können. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung entschieden. Die übertarifliche Leistung wurde bei drei Enthaltungen bewilligt. Mit dem Beschluss will man dem Personalrat entgegenkommen, damit bei Punkten zur Dienstvereinbarung eine Einigung erzielt werden kann. Hier geht es um die elektronische Zeiterfassung. eld

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