Quarantäne: Bescheinigung des Rathauses nicht nötig
Mühlacker
Mühlacker. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Ab sofort reiche ein positives PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig sei eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses, so die Stadtverwaltung Mühlacker in einer Mitteilung. Wer positiv getestet wird, der muss zehn Tage in Quarantäne, nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. Der Arbeitgeber kann dann beim Staat Entschädigungszahlungen beantragen im Internet unter www.ifsg-online.de. Liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor (Krankschreibung), so ergeben sich die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz; der Arbeitgeber kann in diesen Fällen keine Entschädigungszahlungen beantragen. pm
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