Online-Service kann doppelt kosten

Mühlacker

Mühlacker. Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung Mühlacker darauf hin, dass bei der Nutzung privater Online-Dienste zur Bestellung von Urkunden noch Gebühren beim Standesamt anfallen. In diesem Punkt gebe es häufig Missverständnisse, heißt es auf Nachfrage im Rathaus. Wer eine Urkunde über eine Geburt, Eheschließung oder einen Sterbefall oder eine Auskunft aus dem Familienregister benötige, sollte sich direkt an das zuständige Standesamt wenden oder das Formular auf der Internetseite der Kommune nutzen. Gebührenpflichtig sei dann nur die Ausstellung der Urkunde. Wer andere Online-Dienste nutze, die eine Anforderung von Urkunden anbieten, müsse zusätzlich zu diesen Kosten auch die Gebühr ans Amt bezahlen.

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