OB-Wahl: Unterstützer muss Plakat wieder abhängen
Mühlacker
Stadtverwaltung macht klar: Auch auf privatem Grund ist eine verfrühte Wahlwerbung, wenn sie einsehbar ist, nicht erlaubt.

Nach dem Wahltermin - und das gilt für jede Wahl - finden die Werbeplakate in eigener Sache ohnehin keine Beachtung mehr. Symbolbild: Archiv
Mühlacker. Ein unfairer Frühstart? Ein erstes Foul im Mühlacker OB-Wahlkampf? Der Fall eines vorzeitigen Werbeplakats für Kandidat Stefan Aßmus, das an einer privaten Garagenwand prangte, gestaltet sich bei näherer Betrachtung weniger brisant.
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