Notfallpraxis Mühlacker von Teilschließung betroffen
Mühlacker
Das Bundessozialgericht hat ein Urteil gefällt, wonach selbstständige Mediziner in Notfallpraxen nicht mehr wie bisher tätig sein dürfen. Dies gilt ab sofort und bringt nach Meinung nicht weniger Ärzte ein funktionierendes System ins Wanken – zum Nachteil des verbleibenden Personals und der Patienten. In Mühlacker sind die Folgen umgehend spürbar.

Auch die Klinik in Mühlacker erwartet, dass sie in ihrer Notaufnahme spüren wird, dass die Notfallpraxen nicht mehr wie bisher einsatzfähig sind. Foto: Archiv/Fotomoment
Von Maik Disselhoff
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