Neue Regeln für Besuch der Bücherei

Mühlacker

Mühlacker (pm). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt unter 100. Dadurch werden Lockerungen möglich, und es ergeben sich Änderungen für Bereiche, die unter Bedingungen schon öffnen konnten. So auch Stadtbibliotheken und Archive: Diese dürfen nach Auflage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ab sofort nur Besucher mit Impf- oder Genesungsnachweis oder Negativtestvorlage betreten. Dafür geht, wie es aus der Stadtbibliothek in Mühlacker heißt, ein Spontanbesuch nach Vorzeigen der geforderten Nachweise nun aber ohne Voranmeldung. Weiterhin können die Leserinnen und Leser das Angebot der Bibliotheksmitarbeiterinnen nutzen und ihre Medienbestelllisten an die Stadtbibliothek senden. Diese werden für die Abholung aus den Regalen gesucht und nach Absprache am Fenster in Richtung des großen Ratssaals ausgegeben. Die Abholung bestellter Medien ist auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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