Nach Entführung: Berufung gegen Urteil eingelegt

Mühlacker

Juristisches Tauziehen geht weiter.

Mühlacker. Die juristische Aufarbeitung der Kindesentführung, die Anfang des Jahres in Mühlacker und darüber hinaus für Aufsehen gesorgt hat, geht weiter. „Bisher hat der Angeklagte Berufung eingelegt“, bestätigte Oliver Weik, der Direktor des Amtsgerichts Pforzheim, auf Nachfrage unserer Zeitung am Dienstagmittag. Die Staatsanwaltschaft verzichtet laut ihrem Sprecher Henrik Blaßies darauf, Rechtsmittel einzulegen. Nebenklagevertreterin Johanna Maier, die die Mutter des vom Vater entführten Jungen vertritt, legt ebenfalls Berufung ein. „Wir hätten zum Wohl des Kindes gerne das Urteil akzeptiert“, sagt die Mutter des Elfjährigen. Da der Verteidiger das Urteil jedoch anficht, macht auch die Nebenklägerin von dem Rechtsmittel Gebrauch.

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