Müllsündern droht hohes Bußgeld
Mühlacker
Mühlacker-Lomersheim (ram). Nicht nur in Lomersheim hat illegal abgelegter Sperrmüll unlängst für Aufsehen gesorgt: Im Bereich des Polizeipräsidiums Pforzheim wurden in diesem Jahr bis jetzt rund 220 Verfahren im Zusammenhang mit „illegaler Müllablagerung“ polizeilich erfasst, teilt die Pressestelle der Behörde auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Bei den vorliegenden Fällen handle es sich größtenteils um Verstöße nach dem Abfallgesetz. „Das stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar“, erklärt ein Polizeisprecher weiter. Wenn „illegale Müllentsorgungen“ entdeckt oder angezeigt werden, versuchen die zuständigen Polizeidienststellen zunächst anhand des Mülls den Verursacher zu ermitteln. Dies ist mitunter durch aufgefundene Briefe, Adressfelder oder auch durch Zeugen möglich. Ist ein potenzieller Verursacher ermittelt, erfolgt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige an die Bußgeldstelle. Der Müll wird in der Regel durch die Bauhöfe der Gemeinden kostenpflichtig entsorgt. „Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich sind mit Verwarnungs- oder Bußgeldern belegt, die im Einzelfall mit einem hohen vierstelligen Bereich geahndet werden können“, so die Polizei.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen