Mühlacker muss Wärmeplan aufstellen

Mühlacker

Große Kreisstädte sind zu dieser Maßnahme verpflichtet. Stadt schreibt die zu erbringenden Leistungen aus.

Mühlacker. Auf Mühlacker kommt eine weitere Pflichtaufgabe zu: Nach der Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg müssen alle Stadtkreise und Großen Kreisstädte bis zum 31. Dezember 2023 einen Kommunalen Wärmeplan aufstellen, der danach alle sieben Jahre fortzuschreiben ist. Die Aufstellung sei bei der Ersterhebung mit einem hohen Erfassungsaufwand insbesondere in der Sparte des Wärmeverbrauchs verbunden. Da die Stadt dies, wie Planungsamtsleiter Armin Dauner in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik sagte, nicht aus eigener Kraft, zeitlich und personell, bewältige, wird die Verwaltung zur externen Vergabe eine Ausschreibung der zu erbringenden Leistungen vornehmen. Dem hat der Ausschuss am Dienstagabend einhellig zugestimmt. Passende Dienstleister gebe es, sagte Dauner auf Nachfrage von Johannes Bächle (CDU), der meinte, die Kommune habe keine andere Wahl als der Vorgabe nachzukommen. „Wir müssen es machen“, fand auch Stefanie Seemann (LMU), die der Überzeugung war: „Kein Klimaschutz ist noch teurer als Klimaschutz.“ Für die Erstaufstellung stehen viermal 17000 Euro, insgesamt 68000 Euro an Landesförderung zur Verfügung. Ob diese Summe reiche, müsse die Ausschreibung zeigen, so das Planungsamt. Die „Maßnahmenkonzeptionierung“ müsse in enger Abstimmung mit den Stadtwerken erfolgen, denn diese seien „ein zentraler Player“ bei diesem Thema, sagte Armin Dauner.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen