Maskenpflicht in Fußgängerzone angepasst

Mühlacker

Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nur noch getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Große Zahl
von Quarantäne-Verfügungen beschäftigt die Stadtverwaltung. Situation am Seniorenzentrum St. Franziskus hat sich entspannt.

Die pauschale Verpflichtung, in den so ausgewiesenen Arealen der Fußgängerzone eine Maske zu tragen, gilt nicht mehr. Foto: Willimek

Die pauschale Verpflichtung, in den so ausgewiesenen Arealen der Fußgängerzone eine Maske zu tragen, gilt nicht mehr. Foto: Willimek

Mühlacker. Die Lage ist ernst, und das gilt gleichermaßen für den Enzkreis wie für die Stadt Mühlacker. In einer Bekanntmachung Mitte der Woche, die sich auf den Stand vom vergangenen Freitag bezog, war von knapp 60 akut Infizierten die Rede, doch weil das Gesundheitsamt seit einer Woche keine aktuellen Fallzahlen für die Kommunen mehr liefert, ist die Einschätzung schwierig. Auch die Stadtverwaltung, hieß es auf Nachfrage, könne sich derzeit nur an den Zahlen des Landesgesundheitsamts für die gesamte Region orientieren.

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