Markantes Haus darf abgebrochen werden

Mühlacker

Regierungspräsidium hat entschieden: Grundstück an der Friedenstraße ist innerhalb von drei Jahren wieder zu bebauen

Mühlacker-Lienzingen. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch des Hauses Friedenstraße 12 in Lienzingen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe ist am Donnerstag im Mühlacker Rathaus eingegangen. Zwei Auflagen verband die Behörde mit ihrer Zustimmung: Durch den Abbruch dürfen keine Schäden an anderen Kulturdenkmalen entstehen. Und: „Das Grundstück ist innerhalb von drei Jahren wieder zu bebauen. Die Planung des Neubaus bedarf der Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde nach Anhörung des Landesamts für Denkmalpflege (LAD)“, zitiert der Lienzinger Stadtrat Günter Bächle aus dem Schreiben an die Baurechtsbehörde der Stadt.

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