Lockerungen bei der Besucherregelung

Mühlacker

Mühlacker (pm). Die Besucherregelung von Krankenhäusern orientiert sich an der aktuell geltenden Inzidenzstufe. Da die Inzidenzen mehr als fünf Tage unter zehn geblieben sind, gelten nun weitere Lockerungen. Dies teilt die Regionale Kliniken Holding (RKH) mit. Nach wie vor dürfe ein stationärer Patient pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden. Der Besuchstermin sei zuvor mit der Station zu vereinbaren. Eine Erleichterung für die Besucher sei der Wegfall der 3-G-Regel. Mussten die Besucher zuvor getestet, genesen oder geimpft sein, genüge nun eine Registrierung am Eingang mit Selbstauskunft. Nach wie vor zu beachten seien Hygiene- beziehungsweise AHA-L-Regeln. „Da wir unsere Patienten und die für die Versorgung der Patienten wichtigen Mitarbeiter bestmöglich schützen wollen, müssen alle Besucher und externen Dienstleister unabhängig von den Inzidenzstufen innerhalb der Gebäude der RKH-Kliniken nach wie vor eine FFP2-Maske tragen“, so Geschäftsführer Professor Dr. Jörg Martin.

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