Lebenslange Haftstrafe bestätigt

Mühlacker

Mordfall in Großglattbach: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der Schwurgerichtskammer in Karlsruhe.

Das Urteil „lebenslänglich wegen Mordes“ ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig. Archivfoto: Wewoda

Das Urteil „lebenslänglich wegen Mordes“ ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig. Archivfoto: Wewoda

Karlsruhe/Mühlacker. Im Falle des Verurteilten, der einen Dürrmenzer Geschäftsmann in Großglattbach getötet hat, bleibt es bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe war von der Verteidigung des Verurteilten angefochten worden, die die Tat als Totschlag eingestuft hatte. Doch nun ist das Urteil rechtskräftig.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen