Lebenslange Haftstrafe bestätigt
Mühlacker
Mordfall in Großglattbach: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der Schwurgerichtskammer in Karlsruhe.

Das Urteil „lebenslänglich wegen Mordes“ ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig. Archivfoto: Wewoda
Karlsruhe/Mühlacker. Im Falle des Verurteilten, der einen Dürrmenzer Geschäftsmann in Großglattbach getötet hat, bleibt es bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe war von der Verteidigung des Verurteilten angefochten worden, die die Tat als Totschlag eingestuft hatte. Doch nun ist das Urteil rechtskräftig.
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